MSR NEWS

5       Fahreranmeldung / Fahrzeugabnahme und technische Bestimmungen / Schutzkleidung

5.1       Anmeldung

Teilnehmer an MSR-Veranstaltungen müssen persönlich zur Anmeldung erscheinen und sich in die Anmeldeliste eintragen; (Name und Startnummer in Klartext) mit Unterschrift.

5.1.1       Minderjährige Fahrer

Fahrer welche nicht volljährig sind, müssen vom  Erziehungsberechtigten angemeldet werden, bzw. eine Vollmacht (Vordruck im Internet) vorlegen, die einen Vertreter der volljährig ist, bevollmächtigen für den Fahrer zu unterschreiben.

5.1.2       Anerkennung von Vollmachten

Vollmachten werden nur anerkannt, wenn sie von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben, sowie Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten beigefügt sind.

5.1.3       Unterlagen

Bei der Fahreranmeldung sind vorzulegen:

  • MSR-Ausweis
  • oder Tagesausweisantrag
  • Personalausweis, Kinderausweis oder Geb. Urkunde (bei Tagesausweisantrag).

Gegen Zahlung von 45,00 Euro Startgeld erhält der Teilnehmer 1 Fahrereintrittskarte und 2 Helfereintrittskarten.  Die Eintrittskarte wird bei der Anmeldung abgestempelt. Sie dient bei der Maschinenabnahme als Nachweis, dass der Fahrer sich angemeldet hat.

5.1.4       Zeitplan

Die Fahreranmeldung und Fahrzeugabnahme erfolgt nach den im Zeitplan angegebenen Zeiten.

5.1.5       Ausschluss

Fahrer, die sich nicht anmelden, oder ihr Motorrad nicht abnehmen lassen, werden nicht zum Training und Rennen zugelassen.

5.2       Abnahme

Der Fahrer hat seine Maschine und Sturzhelm zu dem im Zeitplan ausgewiesenen Zeitpunkt der Abnahmekommission vorzuführen, sofern der Veranstalter keine andere Weisung erlässt. Die Moto-Cross-Maschine ist immer im besten Zustand zu halten. Der Fahrer hat alle Anordnungen der Abnahmekommission zu befolgen. Bei der Abnahme ist der Anmeldeausweis (abgestempelte Eintrittskarte) vorzulegen. Mit einer nicht überprüften Maschine an einer Veranstaltung teilzunehmen ist verboten. Bei der Abnahme wird die abgenommene Maschine an der Nummerntafel (vorne) gekennzeichnet. Alte Kennzeichen sind vor der Abnahme zu entfernen.

5.2.1       Notschalter

Bei jeder Solomaschine muss ein funktionsfähiger Notschalter vorhanden sein. Ohne funktionsfähigen Notschalter wird kein Motorrad abgenommen.

5.2.2       Kraftstoff

Alle Verbrenner-Motorräder müssen bleifreien Kraftstoff fahren!

5.3       Abmeldung

Fahrer die sich angemeldet haben und nicht starten, müssen sich abmelden.

5.4       Lautstärkenmessung

Die Lautstärkenmessungen müssen nach der sog. Dänischen Methode durchgeführt werden. Durch einen extra eingewiesenen Offiziellen wird eine geeignete Stelle ausgesucht. Zum Beispiel nach einer Kurve. Während der Messung dürfen die Umgebungsgeräusche in einem Umkreis von 5 Metern um den Messpunkt 90 dB(A) nicht überschreiten. Das Mikrofon der Geräuschmessanlage wird in einem Abstand von 7,5 Metern im Winkel von 45° zur Fahrspur der Fahrer ausgerichtet.

5.4.1       Überschreitung der Lärmgrenzwerte

Fahrer, deren Maschine bei dieser Messung 100 dB(A) mindestens 3 x überschreiten, werden durch den, die Messung durchführenden Offiziellen oder den Sportleiter/Rennleiter aufgefordert, den Missstand zu beheben. Wird festgestellt, dass keine Änderung oder Behebung des Missstandes erfolgt ist, wird der Teilnehmer automatisch für den Lauf disqualifiziert.

5.4.2       Schalldämpfung

Eine schalldämpfende Einrichtung muss Zwecks Beurteilung durch die Abnahmekommissare oder Rennleitung in deutlicher Weise am Auspuff befestigt sein. Lose Materialien, zur Minderung der Lautstärke während der Messung, sind verboten.

5.5       Technische Bestimmungen für einzelne Klassen

5.5.1       50 ccm Mini

Verbrennungsmotor:
Zugelassen sind nur Einzylinder-Automatikmotorräder (ohne manuelle Trennkupplung) bis 50 ccm.
Es darf nur der, je nach Modell verwendete, serienmäßige Vergaser (es muss sich um die Standard-Ausführung des homologierten Modells handeln, Düsen u. Nadeln dürfen ersetzt werden) angebaut sein.
Auch muss der Zylinder und Zylinderkopf dem homologierten Modell entsprechen (d.h. es darf nur ein unbearbeitetes Serienteil verwendet werden). Die Auspuffanlage muss serienmäßig sein.  Die Flanschanschlüsse und Steckverbindungen der Auspuffanlage müssen gasdicht sein.
Elektromotor:
Entsprechende –im Bereich des Rahmens, der Batterie und des Antriebs – serienmäßige Elektro Bikes.

Die Radgröße darf 12” nicht überschreiten, die Reifengröße ist freigestellt, jedoch muss eine uneingeschränkte Freigängigkeit gewährleistet sein.
Kettengetriebene Motorräder müssen in jedem Fall über einen geeigneten Kettenschutz verfügen. Die Speichen des Hinterrades müssen beidseitig vollständig mit einer geschlossenen Scheibe (Plastik oder GFK) abgedeckt sein, wenn das Motorrad mit gegossenen oder geschweißten Rädern ausgerüstet ist.
Alle Motorräder müssen mit einem Zündunterbrecher ausgerüstet sein, der den Primärstromkreis unterbricht und über ein nichtelastisches Verbindungskabel ausgelöst wird, das über das rechte Handgelenk des Fahrers gestreift wird. Ein Spiralkabel, das im ausgezogenen Zustand nicht länger als 60 cm ist, darf verwendet werden.
Motor, Vergaser, Übersetzung
Zylinderkopf: nicht erlaubt, auch kein Bearbeiten (Serie)
Zylinder: nicht erlaubt, auch kein Bearbeiten (Serie)
Kolben: nicht erlaubt, auch kein Bearbeiten
Zubehör-Kolben müssen der Serie entsprechen.
Kupplung: nicht erlaubt (Serie)
Vorgelege: nicht erlaubt (Serie)
Vergaser: nicht erlaubt, auch kein Bearbeiten (Serie) wie Werkseitig ausgeliefert.
Vergaserbedüsung: erlaubt
Luftfilter: nicht erlaubt (Serie)
Membranen: nicht erlaubt (Serie)
Zündung: nicht erlaubt (Serie)
Übersetzung: Das serienmäßige Übersetzungsverhältnis muss eingehalten werden, keine schnellere Übersetzung erlaubt.
Abreißschalter: Spiralkabel maximal 60 cm Länge
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Eine erlaubte Änderung darf eine verbotene nicht nach sich ziehen.

Kontrolle:

Eine Kontrolle kann bei zweifelhaften Motorrädern jederzeit durch die MSR-Sportleitung nach Art. 14 angeordnet werden. Werden Unregelmäßigkeiten, die im Widerspruch mit den Fahrerrichtlinien stehen, festgestellt, erfolgt Bestrafung nach Art. 15 (IV) der MSR-Fahrerrichtlinien. Werden keine Regelverstöße bei der Überprüfung festgestellt, trägt die Sportleitung die Überprüfungskosten, im anderen Fall sind diese vom Fahrer bzw. vom Erziehungsberechtigten zu zahlen.

5.5.2       50-65 ccm

Kleines Fahrwerk (Rahmen + Räder)
Radgröße: maximal vorne 14 Zoll, hinten 12 Zoll
Es dürfen sowohl Automatik als auch Schaltgetriebe gefahren werden.
Elektromotor:
Entsprechende –im Bereich des Rahmens, der Batterie und des Antriebs – serienmäßige Elektro Bikes.

5.5.3       MSR-Junior 85

Die maximale Größe der Fahrwerke darf beim Rahmen und den sonstigen Größenabmessungen nur dem einer handelsüblichen 85 ccm Großrad entsprechen.
Radgröße: maximal vorne 21 Zoll, hinten 19 Zoll.

Elektromotor: Entsprechende –im Bereich des Rahmens, der Batterie und des Antriebs – serienmäßige Elektro Bikes.

5.6       Schutzkleidung

5.6.1       Bekleidung

Jeder Fahrer muss während des Trainings und Rennens eine Leder- oder Nylonhose sowie ein Trikot mit langen Ärmeln tragen. Weiterhin einen typgeprüften Sturzhelm und Moto-Cross Stiefel.

5.6.2       Brille und Handschuhe

Beim Start sind eine MX -Brille und Handschuhe zu tragen.

5.6.3       Kinder- und Jugendklassen

In den Kinder- und Jugendklassen ist darauf zu achten, dass sie zusätzlich einen Nierengurt, Brust- und Rückenschutz und ordentliche Moto-Cross-Stiefel anhaben.

5.6.4       Sturzhelm

Ein gut sitzender den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechender Sturzhelm ist Verpflichtung.

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