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Teil 7: Gefährdung oder Behinderung

Offizielle Website - Motor-Sport-Ring 1952 e.V.

7         Gefährdung oder Behinderung

Das oberste Gebot des Fahrers ist bei der Ausübung des Sportes:

a)      faires und sportliches Verhalten

b)      Unfälle vermeiden

c)       keinen Anlass der Behinderung zu geben

d)      dem schnelleren Fahrer Überholmöglichkeiten zu geben

e)      den Anordnungen der Funktionäre unbedingt Folge zu leisten

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